Mehr Kompetenzen bei den önologischen Verfahren
Ein weiterer Punkt neben Anbaustopp und Stützungsprogramm sind die önologischen Verfahren. Hier brauchen wir vor allem bei den Ausnahmemöglichkeiten mehr Kompetenzen für die Mitgliedstaaten. Subsidiarität heißt hier das Zauberwort.
Die Mitgliedstaaten müssen selbst entscheiden können, in welchen Fällen eine Ausnahmesituation vorliegt und in welchen Fällen nicht. Ich erinnere nur an die Erhöhung der Anreicherungsspanne im vergangenen Jahr. Dafür mussten wir erst die Zustimmung aus Brüssel einholen, was zu einer fast unverantwortlichen Verzögerung geführt hat. Die Folge war, dass die Regelung formal erst mit der Veröffentlichung im November in Kraft trat. So etwas darf nicht noch einmal passieren.
Schließlich haben wir mit der Übertragung von mehr Eigenverantwortung auf die Mitgliedstaaten bei den önologischen Verfahren sehr gute Erfahrungen gemacht.
Der letzte Herbst war bekanntlich nicht nur im Hinblick auf den zusätzlichen Anreicherungsbedarf ein außergewöhnlicher Jahrgang. Im Grunde musste die Bundesregierung alle Register ziehen, damit Sie, meine Damen und Herren, das Beste aus der Situation machen konnten.
Ich denke da an Ausnahmevorschriften hinsichtlich der Säuerung, aber auch der Entsäuerung. Bei beiden Verfahren hat die Bundesregierung schnell und unbürokratisch im Interesse der deutschen Winzerinnen und Winzer gehandelt und von den EU-rechtlichen Ausnahmeregelungen Gebrauch gemacht. Bei der Säuerung haben wir es bereits im vergangenen Jahr kurz vor der Ernte getan und eine Ausnahmeregelung für Baden und Württemberg zugelassen.
Und bei der Entsäuerung von Jungwein werden wir es demnächst tun. Hier ist vor allem Rheinland-Pfalz betroffen. Da die Zeit drängt, arbeiten wir eng mit der Landesregierung zusammen, um noch rechtzeitig die Entsäuerung von Jungweinen auch über den 16. März hinaus zu ermöglichen.
Kurz und gut: Die Bundesregierung hat im letzten und in diesem Jahr alle Anstrengungen unternommen, um Ihnen die Arbeit im Keller zu erleichtern.
Damit es beim nächsten Mal noch besser klappt, werden wir uns in Brüssel nicht nur für mehr nationale Eigenständigkeit bei den Anreicherungsspannen einsetzen, sondern darüber hinaus in einem zweiten Schritt diese Kompetenzen vom Bund auf die Länder übertragen.
Für Sie bedeutet dies, dass in Zukunft RheinlandPfalz unbürokratisch, schnell und zielgenau auf die jeweiligen Erfordernisse bei den önologischen Verfahren eingehen kann. Bei der Säuerung und der Entsäuerung wird dies schon sehr bald der Fall sein, und mittelfristig dann hoffentlich auch bei der Anreicherungsspanne.
Quelle: Parlamentarische Staatssekretärin Julia Klöckner