Zukunft der GAP / Finanzierung der GAP

Noch im Sommer dieses Jahres erwarten wir die Rechtsvorschläge der Europäischen Kommission. Die EU-Kommission plant eine weitergehende Reform.
Für uns ist klar, wenn wir über Änderungen diskutieren, dann müssen sich diese an folgenden Kriterien messen lassen:

* klare Vorteile für Landwirte, ländliche Regionen und Umwelt,
* Erhalt einer klaren Aufgabenteilung zwischen 1. und 2. Säule, zwischen Markt- und Strukturpolitik,
* Vermeidung negativer finanzieller Konsequenzen für Landwirte und Mitgliedstaaten und
* keine zusätzlichen Verwaltungs- und Kontrollbelastungen.

Die Vorstellungen der Kommission, die sie Ende November 2010 präsentiert hat, stellen eine gute Grundlage für weitere Diskussionen dar.

Finanzierung der GAP

Die bislang dargestellte inhaltliche Debatte ist vor dem Hintergrund der Diskussion über den Finanzrahmen der EU zu führen.

Wir stehen in der Finanzdebatte noch vor vielen Fragezeichen: Zunächst aber müssen wir wissen, wie hoch das Budget für die EU insgesamt für die kommende Finanzperiode sein wird. Diesbezüglich fordert die Bundesregierung als Obergrenze maximal 1 % vom Bruttonationalprodukt, übrigens die derzeit einzige konkrete Festlegung, die wir haben.

Für die inhaltliche Debatte über die GAP ist aber wichtig zu wissen, wie hoch das EU-Agrarbudget sein wird. Erst wenn wir diese Größe kennen, werden wir die Aufteilung auf die Mitgliedstaaten festlegen und ernsthaft über die inhaltliche Ausgestaltung der GAP verhandeln können. Es darf nicht sein, dass einzelne Mitgliedstaaten übermäßig belastet werden.

Deutschland wird als Nettozahler seine Positionen in der EU verteidigen. Die GAP war und ist ein wichtiger Politikbereich der EU. Ohne entsprechende Finanzausstattung können wir die bisherigen Leistungen nicht sicherstellen, geschweige denn zusätzliche Umweltleistungen erbringen.

Quelle: Parlamentarischer Staatssekretär Dr. Gerd Müller

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