Weine aus Einzel- oder Steillagen zusätzlich aufzuwerten.
Die Bundesregierung hat in ihrer gestrigen Kabinettsitzung den vom Bundeslandwirtschaftsministerium vorgelegten Entwurf eines Siebten Geset zes zur Änderung des Weingesetzes beschlossen. Ziel der Regelung ist es, interes sierten Winzern die Möglichkeit zu geben, ihre Weine aus Einzel- oder Steilla gen zusätzlich aufzuwerten. So können die Bundesländer durch die geplante Änderung die besonderen Anbaubedingungen für jene Weine gezielter fest legen, die aus kleine ren geografischen Einheiten als dem Anbaugebiet (zum Beispiel Einzella gen oder Bereiche) stammen oder unter erschwerten Bedingungen in Steillage oder Terrassen lage erzeugt werden. Mit dem Kabinettsentwurf werden die regionale Unterschiede des Weinbaus noch besser berücksichtigt.
„Damit schafft die Bundesregierung die notwendigen Voraussetzungen, dass deutsche Weine noch besser und klarer gekennzeichnet werden. Dies ist ein weiterer wichtiger Schritt für die Profilierung unserer sehr guten deutschen Weine im internationalen Wettbewerb“, sagte der Parlamentarische Staatssekretär bei der Bundeslandwirtschaftsministerin, Peter Bleser.
Zudem soll die Weinwirtschaft die Möglichkeit erhalten, Qualitäts- und Prädikatsweine künftig mit einem alten Kataster- oder Gewannnamen zu bezeichnen, der zuvor nach einem landesrechtlich geregelten Verfahren in die Weinbergrolle eingetragen wurde, wie es schon unsere Kollegen in Frankreich, Spanien, Italien und Österreich bereits tun.