Gebiet Mosel
Der Gesundheitsgrad der Trauben
ist sehr unterschiedlich und maßgeblich vom bisherigen Pflanzenschutz abhängig. Über den Fortgang der Reife und das Auftreten von Fäulnis entscheidet maßgeblich die Witterung der nächsten Wochen.
Rheinpfalz
Im Hinblick auf den Gesundheitszustand hebt sich der Jahrgang ausgesprochen positiv von den Vorgängern ab. Eine erste Bonitur in unserer Rieslinganlage im Deidesheimer Hergottsacker zeigte, dass die Befalls Häufigkeit von Botrytis am Montag bei unter einem Prozent lag, bei allerdings geringerer Reife (62° Oe). Die Beerengewichtszunahme ist unter anhaltend trockenen Bedingungen gebremst. Frühreife Sorten zeigen vereinzelt Wespenfraß oder beginnende Essigfäule. Die Peronosporainfektionen im oberen Bereich der Laubwand sind bei der derzeitigen Witterung unproblematisch. Die anstehenden trockenen Tage und kühlen Nächte werden die Situation weiter stabilisieren.
Es treten vereinzelt Oidium – befallene Weinberge auf. Soweit diese Anlagen noch geerntet werden können, muss darauf geachtet werden, dass keine befallenen Trauben ins Lesegut gelangen dürfen. Sie müssen vor der Lese ausgeschnitten werden. Bereits geringe Anteile von befallenen Trauben verursachen dumpfe Noten und Muff Töne, die mit keinem oenologischen Behandlungsmittel zu reduzieren oder zu entfernen sind, auch nicht mit Aktivkohle. Die Weinberge in den hagelgeschädigten Gebieten sind noch gesund, zeigen aber ein enormes Infektionspotential, das mit fortschreitender Reife oder aufkommenden Niederschlägen die Gesundheit des Lesegutes beeinträchtigen kann. Da das Entfernen von Einzelbeeren kaum in Frage kommt, bleibt hier nur, die Anlagen genau zu beobachten und rechtzeitig zu lesen. In der Folge sollte solches Lesegut keinen längeren Standzeiten unterworfen werden. Bereits auf die Trauben müssen 100 g Kaliumbisulfit pro 1000 Liter Maische gegeben und die Moste sollten behandelt werden
Die Mostgewichtszuwächse liegen, mit Ausnahme von Riesling und Sauvignon blanc (+ 10° und +12° Oe), überwiegend bei 6° bis 7° Oe. Müller-Thurgau befindet sich nun im Durchschnitt bei 69° Oe, wobei die Unterschiede hinsichtlich Reife und Säure zwischen den erprobten Anlagen weiterhin groß (+ 20° Oe, + 3 g/l Säure) sind. Die Säure wird bei den reifen Anlagen mit hohen Weinsäurewerten nur noch geringfügig abnehmen. Bei einem Weinsäureanteil von 70% wird mit einem Weinsteinausfall von 1 bis 2 g/l zu rechnen sein. Silvaner hat in der Reife nachgelegt und ist nun nur noch 3° Oe vom Durchschnitt der Jahre entfernt. Die titrierbare Säure ist hier um 3 g/l zurückgegangen, der höchste Wert aller Sorten. Der Reifeunterschied zwischen den Anlagen beträgt 26° Oe. Weiß- und Grauburgunder haben moderat aufgenommen und liegen mit 71° Oe und 73° Oe ungefähr im Schnitt.
Federweißer
Mindestmostgewichte: Rheingauer/ Starkenburger Federweißer: 53 °Oechsle
Federweißer Rhein: 50 °Oechsle
Teilweise gegorener Traubenmost: 44 °Oechsle
Gesamtalkoholgehalt: 95 g/l (12 % vol, bei Rotwein geeigneten Mosten)
92 g/l (11,5 % vol bei allen anderen)
vorh. Alkohol: mind.1% vol, max. 3/5 des Gesamtalkohols
– für die Anreicherung gelten die allgemeinen Vorschriften (wie für Landwein)
– keine Konservierungsstoffe
– die Menge des hergestellten und verwendeten Federweißen ist in der Weinbuchführung (hilfsweise auch im Herbstbuch) einzutragen
– Hektarhöchstertrag Hessen: 100 hl/ha
– Federweißer darf nur in Verkehr gebracht werden, wenn er aus klassifizierten Rebsorten oder aus genehmigten Versuchsanlagen gewonnen wurde.
Kennzeichnung/ Etikettierung von Federweißen
Obligatorische Angaben:
1. Verkehrsbezeichnung (Erläuterung siehe unten)
2. Gesamtalkoholgehalt: „Gesamtalkoholgehalt X % vol nach Gärung“ oder
„Gesamtalkohol X % vol nach Gärung“
Schrifthöhe: bei Behältnissen von 200-1000 ml: 3 mm;
bei Behältnissen von >1000 ml: 5 mm
3. Nennvolumen: Schrifthöhe: bei Behältnissen von 200-1000 ml: 4 mm;
bei Behältnissen von > 1000 ml: 6 mm
4. das Wort „Abfüller:“ ergänzt durch Adresse des Abfüllers inkl. Ort und
Mitgliedstaat (bei Verwendung anderer Behältnisse als
Flaschen das Wort „Verpacker :“ oder „verpackt von:“)
5. Losnummer
6. bei Verwendung von SO2: „enthält Sulfite“
7. Angabe des Herkunftslandes (Erläuterung siehe unten)
Bei der Abfüllung in Behältnissen bis 60l ist ein nicht wiederverwendbarer Verschluss erforderlich. Die Verwendung einer Schrumpfkapsel wird hierbei empfohlen. Die Behältnisse müssen mit einem Etikett versehen sein. Eine Ausnahme ergibt sich beim „Verkauf von loser Ware“ (Erläuterung siehe unten). Bei dem Transport von Mengen in Behältnissen über 60 l ist ein zugelassenes Begleitpapier erforderlich.
Die Verkehrsbezeichnung lautet „Teilweise gegorener Traubenmost“. Ergänzend dürfen die Begriffe „Süßer“, „Neuer Süßer“, „Bremser“, „Bitzler“, „Suser“, „Sauser“, „Neuer“ oder „Rau-scher“ verwendet werden. Die Verkehrsbezeichnung „Federweißer“ sowie Angaben zum Betrieb durch die Begriffe „Weingut“, „Winzer“, „Gut“, „Hof“, „Stift“ usw. sind hier nicht zulässig.
Wird eine geographische Angabe gemacht (nur Landweingebiet!), so darf die Verkehrsbezeichnung „Teilweise gegorener Traubenmost“ durch den Begriff „Federweißer“ ersetzt werden („Rheingauer Federweißer“, „Starkenburger Federweißer“, „Federweißer Rhein“). Folglich gelten die für die Herstellung von Landwein des betreffenden Gebietes festgelegten Bedingungen. Andere geografische Angaben als das Landweingebiet sind nicht möglich (z. B. Bergsträßer, Ortsangaben oder Lagennamen!).
Neben der Verkehrsbezeichnung „Federweißer“ sind die Begriffe „Süßer“, „Neuer Süßer“, „Bremser“, „Bitzler“, „Suser“, „Sauser“, „Neuer“ und „Rauscher“ möglich. Zudem sind Angaben zum Betrieb durch die Begriffe „Weingut“, „Winzer“, „Gut“, „Hof“, „Stift“ usw. zulässig (falls eigenes Erzeugnis und Bereitung im eigenen Betrieb).
Bei der ausschließlichen Verwendung von Rotweintrauben darf das Wort „Roter“ vorange-stellt oder der Begriff „Federroter“ verwendet werden.
Bei einem inländischen „Teilweise gegorenem Traubenmost“ von blass- bis hellroter Farbe, der durch Verschneiden von Weißweintrauben, auch gemaischt, mit Rotweintrauben, auch gemaischt, hergestellt ist, darf die Bezeichnung „Federrotling“ verwendet werden.
Bei „Teilweise gegorener Traubenmost“, der in einem anderen Mitgliedstaat der EU hergestellt wurde, darf die Bezeichnung „Federweißer“ verwendet werden, wenn eine für den jeweiligen Mitgliedstaat eingetragene geschützte geographische Angabe erfolgt. Ergänzend ist die Verwendung des Begriffs „Sauser“ möglich.
Angabe der Herkunft
Grundsätzlich ist die Angabe des Herkunftslandes erforderlich!
Dies kann erfolgen durch „Most aus (…)“, „Most erzeugt in (…)“ oder entsprechende Begriffe ergänzt durch den Namen des Mitgliedstaats oder des Landes, das Teil des Mitgliedstaates ist.
Bei Teilweise gegorenem Traubenmost“, der im Inland aus Trauben hergestellt wurde, die in anderen Mitgliedstaaten geerntet wurden, muss die Etikettierung die Angabe „in (…) aus in (…) geernteten Trauben“ enthalten.
Wenn ein „Teilweise gegorener Traubenmost“ aus einem Verschnitt von Erzeugnissen zwei-er oder mehrerer Mitgliedsstaaten stammt, muss die Etikettierung die Angabe „Verschnitt aus den Erzeugnissen zweier oder mehrerer Länder der Europäischen Gemeinschaft“ enthalten.
Bei der Verwendung einer geographischen Angabe (nur Landweingebiet!) sind u. a. weitere Angaben möglich:
– Jahrgangsangaben
– Rebsorten Angaben (Verschnitt Regelungen sind zu beachten, es gilt die 85/15 %-Regelung)
-Weitere fakultative Angaben (falls zutreffend): „Weingut“, „aus eigenem Lesegut“
Verkauf von loser Ware
Bei Beförderung von teilweise gegorenem Traubenmost bis zu 30 Liter durch Privatpersonen für den Eigenverbrauch des Empfängers und seiner Familie, wenn die Behältnisse nicht etikettiert sind und/oder die Behältnisse keinen wiederverwendbaren anerkannten Verschluss aufweisen, entfällt die Pflicht des Begleitpapieres.
Hieraus ist abzuleiten, dass bei einem Verkauf von loser Ware direkt an Endverbraucher bis zu einer Menge von 30 Liter je Sendung die Behältnisse nicht etikettiert sein müssen.
Ebenfalls müssen diese nicht fest verschlossen sein. Versicherungstechnisch wird folgender Hinweis empfohlen: „Behälter nicht verschlossen – bitte stehend transportieren und aufbewahren!“