Antrag zur Umstrukturierung für Weinbauflächen in Württemberg
Der neue Antrag zur Umstrukturierung für Weinbauflächen in Württemberg ist da!
Bitte schon frühzeitig abgeben, um uns die Bearbeitung zu erleichtern.
– Antragsfrist ist 31.12.2012 (Auschlußfrist!!!)
– Die Fördersätze wurden auf 5.000.- / 10.000.- / 15.000.- € geändert
– Die beantragte Fläche (dies gilt für Tröpfchenbewässerung und Pflanzung) wird auf dem Flurstücksverzeichnis in der Spalte „bestockte Rebfläche nach Pflanzung“ eingetragen. Mindestfläche 3 Ar, waagrecht gemessen.
– Mit der Rodung der Anlage kann auch bereits vor Antragstellung begonnen werden
– Installation von Tröpfchenbewässerungen: Bei Bestellung der Anlage (z.B. auf der Intervitis!!) vor der Bewilligung des Antrages unbedingt den vorzeitigen Beginn separat beantragen. Nur dann wird ein Bestelldatum vor dem Bewilligungsdatum des Antrags akzeptiert.
Auch brach liegende Flächen können beantragt werden
– Für Flächen, die seither nicht vom Antragsteller bewirtschaftet wurden, muss ein Nachweis (Kaufvertrag, Pachtvertrag, vereinfachte Pachtvereinbarung auch innerhalb der Familie) vorgelegt werden. Auf dem
Nachweis ist die Weinbaukarteinummer (99999999….) des Vorbewirtschafters deutlich zu vermerken .
Oder : Das Flurstück rechtzeitig auf den neuen Bewirtschafter umschreiben lassen.
Das kann bei der Weinbaukartei erfolgen: Tel. Herr Honold: 07134-504-180. Bei ihm lassen sich alle relevanten Fragen, wie Pflanzjahr, gemeldeter Bewirtschafter, vorhandenes Pflanzrecht… etc. klären.
Antrag auf Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen 2013 Württemberg