#‎Wiener‬ ‪#‎Gemischter‬ ‪#‎Satz‬ wird zur ‪#‎DAC‬

‪#‎Qualitätsweinherkunft‬ Wien bleibt erhalten, Wiener Gemischte Satz ist einer der traditionsreichsten Weine Österreichs

Die DAC erstreckt sich ausschließlich auf die Regelung des Wiener Gemischten Satzes. Somit dürfen alle Qualitätsweine Wiens weiter unter der Bezeichnung Wiener Wein auf den Markt kommen. Ein Gemischter Satz, welcher nicht den Regelungen des Wiener Gemischten Satzes entspricht, muss als Landwein mit der ‪#‎Herkunftsbezeichnung‬ Weinland in Verkehr gebracht werden.

„Diese Sonderregelung war für den Wiener Wein notwendig, da Wien gleichzeitig Hauptstadt und Bundesland ist und damit bis 2009 Weinbauregion für Landwein und auch Weinbaugebiet für Qualitätswein war“, erklärt Willi Klinger, Geschäftsführer der Österreich Wein Marketing. „Die neu geschaffene DAC für den Wiener Gemischten Satz ist eine viel strengere Qualitäts- und Herkunftsgarantie als die bisherige Regelung.“

„Mit der Wiener Gemischter Satz DAC ist uns ein Meilenstein in der jahrelangen konsequenten Qualitätspolitik des Wiener Weinbaus gelungen. Die neuen Regelungen schärfen das Herkunftsprofil des Wiener Gemischten Satzes und spiegeln gleichzeitig die Vielfalt Wiens im Glas wieder“, zeigt sich Herbert Schilling, Vorsitzender des Regionalen Weinkomitee Wiens über die DAC Regelung erfreut.

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