(AHK Greater China) Seit geraumer Zeit häufen sich bei den IHKs und AHK Büros in China Anfragen deutscher Unternehmen bezüglich falscher Kontoinformationen von Lieferanten. Es scheint sich dabei um Hackerangriffe zu handeln, die per Email gestellte Zahlungsanforderungen des Lieferanten abfangen und dann diese abgeändert mit gefälschten Kontoinformationen an den Käufer weiterleiten.
So machte beispielweise eine deutsche Firma eine Bestellung bei einem südchinesischen Schmucklieferanten mit Firmensitz in Hongkong und erhielt aber die Kontodaten eines komplett anderen Besitzers, auf dessen Konto der Rechnungsbetrag dann fälschlich überwiesen wurde. Erst später wurde der Fehler bemerkt, als die Hongkonger Firma beim deutschen Käufer wegen der noch ausstehenden Zahlung anfragte.
Folgendes sollte daher beachtet / geprüft werden:
Stammt die Zahlungsforderung von der selben Email Adresse, mit der auch vorher bereits Kontakt bestand?
Selbst wenn dies der Fall ist, sollte besonders Vorsicht geboten sein, falls der Kontakt ohne SSL-Email Verschlüsselung läuft, was häufig bei kostenlosen Email Anbietern wie „Yahoo“, „Hotmail“, „163.com“, „Sohu.com“ u.a. der Fall ist.
Stimmt der Name des Kontoinhabers und der Ort des Bankkontos mit den ursprünglich übermittelten Kontakt- und Kontodaten des Lieferanten überein? Es sollten niemals Überweisungen an Privatkonten erfolgen.
Ist der Schreibstil der Email auffällig anders?
Deckt sich die (Proforma)-Rechnung mit den der von der Firma verwandten Schriftart, dem Stil und der Kontaktadresse?
Im Zweifelsfalle sollte unbedingt der Eingang der Rechnung und Details der Rechnung vom Lieferanten telefonisch noch einmal bestätigt werden.
Wenn Sie bereits eine Zahlung an ein falsches Konto getätigt haben, sollten Sie umgehend Kontakt mit Ihrer Bank aufnehmen. Sofern die Überweisung noch nicht auf der Gegenseite gebucht wurde, lässt sich die Transaktions beispielsweise noch abbrechen. Die Bank in China oder Hongkong kann leider selten in solchen Fällen helfen. Falls es für einen Abbruch der Transaktion schon zu spät sein sollte, kann eventuell nur noch über eine Strafanzeige bei den örtlichen Behörden etwas erreicht werden.
Quelle: AHK