Cassis-de-Dijon für Lebensmittel

Cassis-de-Dijon für Lebensmittel bleibt bestehen

Cassis-de-Dijon

Cassis-de-Dijon

Der Ständerat hat es auch im zweiten Anlauf abgelehnt, Lebensmittel vom Cassis-de-Dijon-Prinzip auszunehmen. Damit ist die parlamentarische Initiative von SBV-Direktor Jacques Bourgeois gescheitert.

Der Ständerat hat es mit 23 zu 18 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt, auf die Vorlage einzutreten.Bereits in der vergangenen Sommersession war der Ständerat nicht auf die die parlamentarische Initiative von SBV-Direktor und Nationalrat Jacques Bourgeois eingetreten, während der Nationalrat zweimal zugestimmt hatte. Mit dem neuerlichen Entscheid des Ständerates wird es nun zu keiner Gesetzesänderung kommen.

Die Kritiker des Gesetzes hatten bemängelt, dass es wegen des Cassis-de-Dijon-Prinzips zu einer Verwässerung der Qualität komme. Weiter wurde angeführt, dass seit Einführung des Prinzips die Preise nicht wie erwartet gesunken sind.

Bundesrat Johann Schneider-Ammann räumte zwar ein, dass das Prinzip bisher nicht wirklich genutzt habe. Es habe jedoch auch nicht geschadet. Schneider-Ammann plädierte zudem für eine Wahlfreiheit für die Konsumenten auch im Lebensmittelbereich. Der Bundesrat erklärte weiter, dass die Deklarationspflicht in der entsprechenden Verordnung präzisiert werden soll.

Gemäss dem Cassis-de-Dijon-Prinzip dürfen in der EU zugelassene Produkte in der Schweiz verkauft werden, auch wenn sie nicht nach Schweizer Vorschriften hergestellt wurden. Allerdings existiert bei Lebensmitteln eine Bewilligungspflicht.

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