Bundeskabinett beschließt Änderung des Weingesetzes
Weine aus Einzel- oder Steillagen zusätzlich aufzuwerten. Die Bundesregierung hat in ihrer gestrigen Kabinettsitzung den vom Bundeslandwirtschaftsministerium vorgelegten Entwurf eines Siebten Geset zes zur Änderung des Weingesetzes beschlossen. Ziel der Regelung ist es, interes sierten Winzern die Möglichkeit zu geben, ihre Weine aus Einzel- oder Steilla gen zusätzlich aufzuwerten. So können die Bundesländer durch die…