AB HOF-VERKAUF

Hinweis: Ab Hof-Verkauf besteht Maskenpflicht – Käufer und Verkäufer!!


Der Ab Hof-Verkauf spielt eine wichtige Rolle in Franken, Württemberg, Rheinhessen in sämtlichen Weinregionen. Der Einkauf beim Winzer ist auch im ausgerufenen Pandemie, Katastrophenfall möglich. Oberste Priorität hat immer der Infektionsschutz, um die weitere Ausbreitung des Virus zu verlangsamen. Aus diesem Grund müssen die Hygienevorschriften sowie die Abstandsauflagen eingehalten werden.


Seit Montag, 27. April 2020, gilt die Maskenpflicht in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmittel.


Das Personal muss eine Mund-Nasen-Bedeckung („Alltags-Maske“) tragen. Auch Kunden müssen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen, die sie entweder selbst mitbringen (auch ein Schal ist ausreichend, wichtig ist nur, dass Mund und Nase bedeckt sind) oder die ihnen im Rahmen der Verfügbarkeit vom Betreiber zur Verfügung gestellt wird.


Im Internet finden sich neben verschiedenen Anbietern von Masken / Mundschutz auch zahlreiche Anleitungen zum selber nähen, z.B. bei den Landfrauen im Bayerischen Bauernverband unter https://www.bayerischerbauernverband.de/themen/ernaehrung-verbraucher/mehrweg-mundschutz-selber-naehen-12657
Einlasskontrollen, Hygieneregeln und -konzepte.

Erstellen Sie ein Hygienekonzept!
Betreiber haben ein Schutz- und Hygienekonzept und, falls Kundenparkplätze zur Verfügung gestellt werden, ein Parkplatzkonzept auszuarbeiten und auf Verlangen der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorzulegen. Ein Mustertext (Word-Datei), erstellt vom Handelsverband Bayern, steht Ihnen unter http://newsletter.hv-bayern.de/c/38716431/38e45c22eed-1f9m399 bzw. im Anhang zur Verfügung.


Einlasskontrollen
Es sind Einlasskontrollen durchzuführen zur Begrenzung der Kundenanzahl: ein Kunde pro 20 m² Verkaufsfläche (= die von der Kundschaft begehbare Fläche, ohne Lagerbereiche/Sanitärräume, aber inkl. Flächen, die durch Kassen, Regale usw. belegt sind). Die maximale Anzahl = Verkaufsfläche [in m²] / 20


Erklären Sie die Hygieneregeln!
Weisen Sie mit einem Schild freundlich, aber bestimmt auf die Vorschriften in Ihrem Laden hin. Das Schild sollte gut lesbar und zentral platziert sein. Entsprechende Vorlagen können beim Handelsverband Bayern unter https://www.hv-bayern.de/corona/#Dokumente heruntergeladen werden.


Einhaltung von Abständen, keine VerkostungHalten Sie Abstand! Mindestens 1,5 Meter, besser 2 MeterSorgen Sie für einen Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Kunden. Das Erfordernis eines Mindestabstands gilt nicht zwischen Ihnen und Ihren Kunden, wenn dies im Einzelfall, etwa beim Bezahlvorgang, nicht möglich ist. Die Einhaltung des Mindestabstands ist aber immer anzustreben.
Theke und Tresen können Sie mit einer Plexiglasscheibe sichern oder ganz einfach und schnell mit Absperrband.


Keine Verkostung!
Der Einkauf beim Winzer ist ein „trockener“, d.h. Kunden können beraten werden, es darf aber keine Verkostung stattfinden. Als äußeres Zeichen entfernen Sie alle Gläser aus Ihrem Verkaufsraum.


Persönliche Hygiene der Mitarbeiter und beschleunigte Abwicklung!Persönliche Hygiene Ihrer Mitarbeiter!!!Sofern verfügbar ist mit Blick auf die persönliche Hygiene die Möglichkeit zur Handdesinfektion am Arbeitsplatz zu geben. Desinfizieren Sie häufig genutzte Flächen, Türgriffe etc. regelmäßig.


Beschleunigen Sie die Abwicklung!!!
Ermöglichen Sie Ihren Kunden, per Mail oder Telefon vorzubestellen – dann muss die Ware nur kurz abgeholt werden. Richten Sie einen „Drive-In“ ein – die Kunden fahren mit dem Auto in den Hof und erhalten die vorbestellte Ware direkt ans Auto.
Bieten Sie alternative, kontaktlose Zahlmethoden an: klassisch kann Ihr Kunde die Rechnung per Überweisung bezahlen, alternativ auch über Paypal, Apple Pay usw. Sollten Sie bereits Zahlungen per EC- oder Kreditkarte ermöglichen, kontaktieren Sie Ihre Bank und fragen nach Möglichkeiten zum kontaktlosen Bezahlen mittels NFC (Near Field Communication).
Quellen: Das bayerische Landwirtschaftsministerium bietet auf seiner Internetseite zu Corona aktuelle Infos.http://www.stmelf.bayern.de/ministerium/241613/

Erntehelfer-Initiativen: http://www.stmelf.bayern.de/ministerium/242456/index.php

http://www.hv-bayern.de Handelsverband Bayern

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